„Der tut nichts!“ Immer wieder hört man von Hundebesitzern diesen Satz. Doch gerade Menschen, die Angst vor Hunden haben, werden trotz aller Beteuerungen immer wieder Opfer dieser sonst so friedfertigen Tiere. Denn gerade sie reagieren oft überzogen und geraten in Panik, wenn sie sich vom Hund angegriffen fühlen, obwohl dieser doch nur spielen will. In ihrer Panik wehren sie das Tier ab oder laufen weg. Der Hund glaubt bei einem solchen Verhalten möglicherweise immer noch an ein Spiel, rennt schwanzwedelnd hinterher und beißt dem Flüchtenden in die Hose. Schon ist Konflikt da.
Und auch für den, der glaubt, sein Hund tut so etwas nicht, gibt es irgendwann immer eine Situation, in der man sich wünscht, man hätte eine Hundehaftpflicht abgeschlossen. Nicht nur bei Sach-, sondern auch bei Personenschäden schützt eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Denn wenn hier Unvorhergesehenes passiert – der Hund läuft vor ein Fahrrad oder ein Auto und verursacht so einen Unfall – ist der Schaden groß. Schlimmer noch, wenn es zu Personenschäden kommt. Vor den daraus resultierenden finanziellen Folgen, wie zum Beispiel Schadenersatzanprüchen, kann eine Hundehaftpflicht-Versicherung jeden Hundebesitzer. Als Tierhalter haftet man immer mit seinem Einkommen und Vermögen, auch wenn einem kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Hunde sind nicht immer berechenbar, selbst wenn der Hund noch so gut erzogen ist. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und der Liebling ist nicht mehr zu halten. Wenn durch dieses Verhalten des Hundes ein Verkehrsunfall resultiert, dann gilt: “Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”
